Für Flüchtlinge … (persisch)

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Grundrechte

Die folgenden Grundrechte gelten für ALLE Menschen (Männer, Frauen, Kinder) in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Staat muss sie achten und schützen.

Die Menschenrechte sind Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Religion oder seiner politischen Meinung Nachteile oder Vorzüge haben.

Jeder Mensch darf frei seinen Glauben/seine Religion wählen.

Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern.

 

Polizei

Es gibt einen deutschen Spruch: Die Polizei ist dein Freund und Helfer. Allgemein ist es die Aufgabe der Polizei, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit für alle aufrechtzuerhalten. Es gibt Unterschiede zwischen Bundespolizei und der Landespolizei:

Bundespolizei

Die Bundespolizei gehört zum Ministerium des Inneren. Sie schützt die Grenzen von Deutschland. Sie ist zuständig für den Schutz der Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich, Frankreich usw. Die Bundespolizei arbeitet außerdem auf Bahnhöfen, Flughäfen.

Landespolizei

Es gibt für jedes Bundesland (z.B. Brandenburg) eine Landespolizei. Jede Landespolizei arbeitet fast nur in ihrem Bundesland. Eine Aufgabe der Landespolizei ist die Strafverfolgung. Wenn ein Mensch Opfer einer Straftat geworden ist, erstattet er/sie eine Anzeige.

 

WAS wird angezeigt?

Jede Straftat, egal wie klein oder unscheinbar, kann und sollte angezeigt werden.

Straftaten in Bezug auf Extremismus sollten von Flüchtlingen dringend angezeigt werden. In Deutschland ist Volksverhetzung ein schwerer Rechtsbruch. Volksverhetzung bedeutet, dass eine Person zu Hass und Gewalt gegen eine religiöse oder ethnische Bevölkerungsgruppe aufruft, ihr die Menschenwürde abspricht, sie beschimpft oder Falsches über sie behauptet.

Wenn ein Rechtsgut bedroht ist (z.B. eine Person, das Eigentum einer Person) sollte die Polizei verständigt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer Beschwerde oder Anzeige, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Störungen wie Lärmbelästigung, Beleidigungen, Ruhestörungen können der Polizei gemeldet werden.

 

WER kann zur Polizei gehen?

JEDER Mensch in Deutschland (Mann, Frau, Kind, Deutscher, Flüchtling, usw.) kann sich an die Polizei wenden. Auch wenn jemand nicht weiß, ob er wirklich eine Anzeige erstatten kann, sollte er zur Polizei gehen – sie HILFT weiter.

Es kostet kein Geld, wenn man im Notfall die Polizei ruft! Es ist ihre Aufgabe, für die Sicherheit ALLER zu sorgen.

 

WICHTIG!!!

Die Polizei kann nur helfen, wenn sie informiert wird. Deshalb ist es wichtig, eine Straftat zu melden – dafür ist die Polizei da!

Für Informationen steht die Revierpolizei gern zur Verfügung – hingehen und fragen kostet nichts!

Auch Flüchtlinge haben in Deutschland ein Recht auf die Hilfe und den Schutz der Polizei.

 

Der Waffenbesitz (Schusswaffen, Munition) zur Selbstverteidigung ist für Privatpersonen prinzipiell verboten.[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]